Kostenerstattungen und Zuschüsse

Sie haben die Möglichkeit, abhängig von Ihrem Pflegegrad, mehrere Zuschüsse für unsere Dienstleistungen durch Ihre Pflegeversicherung zu beziehen.Entlastungsleistungen: Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen im Monat 125€ zur Verfügung, um sich für zahlreiche Alltagssituationen Unterstützung durch eine Pflegekraft zu holen. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar.

Als anerkannter Dienstleister rechnen wir diese Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Als Zuschuss zur Verhinderungspflege durch die Pflegekassen können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 1612€ pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege enthält Leistungen, die dazu dienen, die Angehörigen einer pflegebedürftigen Person sowohl finanziell als auch aufwandstechnisch zu entlasten.

Wenn die Pflegebedürftige Person im Eigenheim umsorgt wird statt in einer stationären Einrichtung, dann kann der Zuschuss zur Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung zu 50% in das Budget zur Verhinderungspflege übernommen werden. Damit können Sie sogar bis zu 2418€ pro Kalenderjahr beanspruchen.

Ansprüche auf Verhinderungspflege und Kurzzeitgeld müssen bis zum Ende des Kalenderjahres geltend gemacht werden. Ansprüche auf Entlastungsleistungen können hingegen bis zum 30. Juni des Folgejahres mitgenommen werden.
Ihren Anspruch können Sie jederzeit bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich!

Steuerabzugsfähigkeit der Ausgaben

Wenn Sie Rechnungen von „Der Grüne Faden Betreuungsservice“ privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Übersicht zur Übernahme von Betreuungs- und Pflegekosten

Für neu eingestufte Personen

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Leistungen (in €)

Pflegegrad 1

Pflegegeld mtl.

0,00

Pflegesach-/ Kombinationsleistungen mtl.

0,00

Entlastungsleistungen mtl.

125,00

Verhinderungspflege

0,00

Kurzzeitpflege p.a.*

0,00

Leistungen (in €)

Pflegegrad 2

Pflegegeld mtl.

316,00

Pflegesach-/ Kombinationsleistungen mtl.

689,00

Entlastungsleistungen mtl.

125,00

Verhinderungspflege

1612,00

Kurzzeitpflege p.a.*

806,00

Leistungen (in €)

Pflegegrad 3

Pflegegeld mtl.

545,00

Pflegesach-/ Kombinationsleistungen mtl.

1298,00

Entlastungsleistungen mtl.

125,00

Verhinderungspflege

1612,00

Kurzzeitpflege p.a.*

806,00

Leistungen (in €)

Pflegegrad 4

Pflegegeld mtl.

728,00

Pflegesach-/ Kombinationsleistungen mtl.

1612,00

Entlastungsleistungen mtl.

125,00

Verhinderungspflege

1612,00

Kurzzeitpflege p.a.*

806,00

Leistungen (in €)

Pflegegrad 5

Pflegegeld mtl.

901,00

Pflegesach-/ Kombinationsleistungen mtl.

1995,00

Entlastungsleistungen mtl.

125,00

Verhinderungspflege

1612,00

Kurzzeitpflege p.a.*

806,00

Leistungen (in €)

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Pflegegeld mtl.

0,00

316,00

545,00

728,00

901,00

Pflegesach-/ Kombinationsleistungen mtl.

0,00

689,00

1298,00

1612,00

1995,00

Entlastungsleistungen mtl.

125,00

125,00

125,00

125,00

125,00

Verhinderungspflege p.a.

0,00

1612,00

1612,00

1612,00

1612,00

Kurzzeitpflege p.a.*

0,00

806,00

806,00

806,00

806,00

* Max. 50% des Budgets können, wenn Sie statt stationärer Betreuung eine häusliche Betreuung beanspruchen, zusätzlich in die Verhinderungspflege übernommen werden (siehe oben).

 

Für weitere Informationen können Sie uns gern kontaktieren!