Sie haben die Möglichkeit, abhängig von Ihrem Pflegegrad, mehrere Zuschüsse für unsere Dienstleistungen durch Ihre Pflegeversicherung zu beziehen. Entlastungsleistungen: Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen im Monat 125€ zur Verfügung, um sich für zahlreiche Alltagssituationen Unterstützung zu holen. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar.
Als anerkannter Dienstleister rechnen wir diese Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Als Zuschuss zur Verhinderungspflege durch die Pflegekassen können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 1612€ pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege enthält Leistungen, die dazu dienen, die Angehörigen einer pflegebedürftigen Person sowohl finanziell als auch aufwandstechnisch zu entlasten.
Wenn die pflegebedürftige Person im Eigenheim umsorgt wird statt in einer stationären Einrichtung, dann kann der Zuschuss zur Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung zu 50 % in das Budget zur Verhinderungspflege übernommen werden. Damit können Sie sogar bis zu 2418 € pro Kalenderjahr beanspruchen.
Ansprüche auf Verhinderungspflege und Kurzzeitgeld müssen bis zum Ende des Kalenderjahres geltend gemacht werden. Ansprüche auf Entlastungsleistungen können hingegen bis zum 30. Juni des Folgejahres mitgenommen werden.
Ihren Anspruch können Sie jederzeit bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich!
Wenn Sie Rechnungen von „Der Grüne Faden Betreuungsservice“ privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
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